1. Buchung
Mit der Buchung bietet der Kunde "Bike Tours
Australia Pty. Ltd." (ABN 050 656 409) bzw. "Car Connection" (ACN:
12 050 656 409) - im Folgenden kurz "BTA/CC" genannt - den Abschluss
eines Reise- bzw. Mietvertrages verbindlich an. Eine Buchung ist nur
schriftlich über das Buchungsformular auf der Website bzw. per E-Mail, Fax
oder Post möglich. Der Kunde erhält sodann eine Buchungsbestätigung, mit deren
Zugang der Vertrag für beide Parteien wirksam wird. Aus der Buchungsbestätigung
ergibt sich der für die gebuchte Reise bzw. für das gebuchte Fahrzeug verbindliche
Preis.
Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab,
so ist "BTA/CC" an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zu Stande, wenn der Kunde innerhalb
dieser Frist die Annahme erklärt, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung des
Reisepreises erfolgen kann.
Mit der Buchung erkennt der Kunde für sich und die in der
Buchung angegebenen Reiseteilnehmer diese Geschäftsbedingungen und den Inhalt
der Reiseanmeldung rechtsverbindlich an.
2. Leistungen und
Preise
Der Umfang der von "BTA/CC" zu erbringenden
Leistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung, die am Buchungstag für den
Reisezeitraum gültig ist, sowie den Angaben in der Buchungsbestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von "BTA/CC" nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. "BTA/CC" ist verpflichtet, den
Kunden über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages sind
aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
(Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife etc.) in
dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderungen
rechtfertigen, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten
Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. In solchen Fällen wird der Kunde
unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis
gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung
von über 15% des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist
von 10 Tagen ohne Zahlung von Reiserücktrittsgebühren von der Reise
zurückzutreten.
Alle Preise der Buchungsbestätigung beinhalten – sofern
nicht anders angegeben – GST (Goods and Services Tax) in Höhe von zurzeit 10%
sowie alle sonstigen Steuern und Abgaben. Die GST ist eine vom Australian
Federal Government auferlegte Steuer. „BTA/CC“ behält sich das Recht vor, diese
Steuer entsprechend anzupassen, wenn dies von der Regierung gefordert wird.
Die Preise bei der Vermietung beinhalten (sofern nicht
anders angegeben bzw. vereinbart):
- Abholung vom Flughafen Melbourne –
Tullamarine (bei Langzeitmieten ab 3 Wochen)
- Erste Übernachtung in Castlemaine
(bei Langzeitmieten ab 3 Wochen)
- Unbegrenzte Kilometerzahl
- Gebühren für zusätzliche Fahrer
- Zusatzgebühr für die Zulassung des
Fahrzeuges
- Allgemeines Zubehör (z.B. Werkzeug
und Ersatzteile wie Wasserschlauch und Keilriemen, Wagenheber etc.)
- Straßenkarte von Australien
- Umfangreiche Beratung hinsichtlich
der Route und der Sehenswürdigkeiten bei Übergabe des Fahrzeuges
- Kostenlose Planung der Reiseroute
(nur bei Langzeitmieten ab 3 Wochen; für eine detaillierte Reiseroutenplanung
ohne gleichzeitige Buchung eines Fahrzeuges wird eine Gebühr von AUD 250,00
erhoben).
Bei Bushcamper und Campervan zusätzlich:
- Küchenzubehör (inklusive Geschirr
und Besteck, Töpfe und Pfanne, Teekessel, Flaschen- und Dosenöffner,
Grillzange, Schneidebrettchen)
- Allgemeines Zubehör (Wäscheleine
und –klammern, Handfeger und Kehrblech, Eimer, Wasserschlauch, Feuerlöscher,
Streichhölzer, Stromkabel)
- Erstbefüllung der Gasflaschen
Tagesmieten berechnen sich je Kalendertag.
Bei geführten Touren (sofern nicht anders angegeben bzw.
vereinbart):
- Abholung vom Flughafen
- Betreuung während der Tour durch
deutsch-/englischsprachigen Tourguide
- Frühstück und Abendessen während
der Tour durch eigenen Koch aus der Buschküche
- Übernachtung im Zelt während der
Tour
- Mitnahme des Gepäcks im
Begleitfahrzeug
- Betreuung/Wartung der Fahrzeuge
durch Mechaniker
- Kostenlose Reparatur des
Fahrzeuges, sofern der Schaden nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist
Teilnehmer einer geführten Tour können das während der
Tour genutzte Fahrzeug vor bzw. nach der Tour zu vergünstigten Konditionen mieten.
Preise auf Anfrage.
Änderungen der Preise und Bedingungen bleiben
vorbehalten.
3. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von AUD
300,00 pro Person (bei geführten Touren) bzw. pro Mietfahrzeug fällig. Wenn
das Fahrzeug an einem anderen Ort als Castlemaine übernommen wird, beträgt die
Anzahlung 50% des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch AUD 1.000,00. Dieser
Betrag ist spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung
zu zahlen.
Der gesamte Restbetrag ist bei geführten Touren
spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, bei Mietfahrzeugen spätestens
bei Übernahme des Fahrzeuges. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist
Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. die Übernahme des
Fahrzeuges. Wird ein Mietfahrzeug an einem anderen Ort als Castlemaine
übernommen, ist der gesamte Mietpreis 7 Werktage vor Reiseantritt fällig.
Bei Nichtzahlung der Anzahlung bzw. des vollständigen
Reisepreises innerhalb der oben genannten Fristen ist "BTA/CC"
berechtigt, die Buchung zu stornieren.
Die Zahlung kann erfolgen durch Kreditkarte (Visa oder
Mastercard), bar oder Überweisung auf folgendes Konto (Kosten der Überweisung
gehen zu Lasten des Kunden):
Kontoinhaber: Bike Tours Australia Pty.
Ltd.
Bank: ANZ Bank Castlemaine
Bankleitzahl: 013 560
Kontonummer: 4908 295 82
SWIFT: ANZBAU3MXXX
Der Verwendungszweck sollte den Namen
des Kunden sowie die gebuchte Tour bzw. das gebuchte Fahrzeug enthalten.
Bei Zahlung mit Kreditkarte wird keine
gesonderte Gebühr erhoben. Der Kunde muss Inhaber der Kreditkarte, anwesend und
unterschriftsberechtigt sein und dafür Sorge tragen, dass die Kreditkarte
genügend Guthaben aufweist und der zu zahlende Betrag das Tageslimit nicht
überschreitet. Der Kreditkarteninhaber ist gesamtschuldnerisch für jeden
Schaden an dem Mietfahrzeug haftbar.
Bei Übernahme des Fahrzeuges ist
die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung fällig, deren Höhe den Angaben der
Website entnommen werden kann. Ein Teil der Sicherheitsleistung in Höhe von AUD
1.500,00 muss bei Übernahme des Fahrzeuges in bar oder per Kreditkarte
hinterlegt werden. Die restliche Sicherheitsleistung wird durch einen
Kreditkartenabdruck hinterlegt und der Kreditkarte nur wenn notwendig belastet.
Alle Kreditkartentransaktionen
werden in Australischen Dollar durchgeführt. Durch Änderungen im Wechselkurs
und/oder Bankgebühren kann es eine Differenz zwischen dem eingezogenen und
ggf. erstatteten Betrag geben. „BTA/CC“ übernimmt keine Haftung für eventuell
hieraus resultierende Differenzen.
4. Rücktritt durch
den Kunden, Umbuchungen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag ist
"BTA/CC" berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen,
die sich wie folgt berechnet:
- bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%
- vom 59. - 31. Tag vor Reiseantritt 30%
- ab 30. Tag vor Reiseantritt 50%
vom jeweiligen Reise-/Mietpreis.
Die vorstehenden Entschädigungen sind auch bei Nichterscheinen
zu zahlen.
Umbuchungen auf ein anderes Fahrzeug oder ein anderes
Reisedatum sind je nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge möglich. Es werden keine
gesonderten Gebühren für eine Umbuchung erhoben.
"BTA/CC" empfiehlt dringend den Abschluss einer
Reisekostenrücktrittsversicherung.
In allen vorgenannten Fällen steht dem Kunden das Recht
zu, "BTA/CC" einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Rücktritt durch
"BTA/CC"
"BTA/CC" behält sich das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn die in der Reiseausschreibung vorgesehene Teilnehmerzahl von
4 Personen (gilt nur für geführte Touren) nicht erreicht wird oder wenn die
Pflicht, diesen Vertrag durchzuführen, für "BTA/CC" nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze,
bezogen auf diesen Vertrag, bedeuten würde. Letzteres gilt jedoch nicht, wenn
"BTA/CC" die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. In solchen
Fällen wird der Kunde unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die
Nichtdurchführbarkeit der Reise benachrichtigt und bereits geleistete
Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden in
diesem Fall nicht zu.
Des Weiteren behält sich „BTA/CC“ das Recht vor, nach
eigenem Ermessen ein Fahrzeug nicht an einen Kunden herauszugeben, sollte sich
z.B. bei Übergabe des Fahrzeuges herausstellen, dass eine gültige
Fahrerlaubnis nicht vorliegt oder die Fähigkeiten des Kunden im Umgang mit dem
jeweiligen Fahrzeug nach Einschätzung des Mitarbeiters von „BTA/CC“ nicht
ausreichen, das Fahrzeug verkehrssicher zu führen.
6. Haftung
"BTA/CC" haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für
die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch
nicht für Angaben in Prospekten etc., die nicht von "BTA/CC"
herausgegeben worden sind. Für die zur Durchführung der Reisen in Anspruch
genommenen Hotels, Campingplätze, Transportunternehmen etc. tritt
"BTA/CC" nur als Vermittler auf. Für Leistungsstörungen bei
derartigen Fremdleistungen, die von "BTA/CC" lediglich vermittelt
werden, wird eine Haftung durch "BTA/CC" ausgeschlossen. Die
vertragliche Haftung von "BTA/CC" als Reiseveranstalter ist auf den
3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt worden ist oder allein darauf beruht, dass für den
entstandenen Schaden ein von "BTA/CC" eingesetzter Leistungsträger
verantwortlich ist. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für die
deliktische Haftung von "BTA/CC", soweit diese Sachschäden betrifft
und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Übrigen sind
etwaige Schadensersatzansprüche gegen "BTA/CC" aus unerlaubter
Handlung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
ausgeschlossen. "BTA/CC" empfiehlt daher im Interesse des Kunden den
Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
Ein Schadensersatzanspruch gegen "BTA/CC" ist
zudem insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund gesetzlicher
Vorschriften, die für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung gelten, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Dies gilt auch
für ausländische Vorschriften.
Soweit der Kunde das Angebot von "BTA/CC" annimmt,
sein Gepäck nicht selbst, sondern durch Begleitfahrzeuge von "BTA/CC"
transportieren zu lassen (nur bei geführten Touren), geschieht dies auf eigenes
Risiko und eine Haftung durch "BTA/CC" für den Verlust bzw. etwaige
Beschädigungen des Gepäcks wird in einem solchen Fall ausgeschlossen.
"BTA/CC" haftet nicht für das Zurückbleiben der Teilnehmer durch
Nichteinhaltung der angesetzten Abfahrtszeiten, für Verspätungen, Änderungen
der Fahrrouten oder sonstige Unregelmäßigkeiten und Schäden, die durch höhere
Gewalt entstanden sind. "BTA/CC" ist nicht verpflichtet, für eine
Ersatztransportmöglichkeit zu sorgen oder eine Ersatzreise anzubieten, falls der
Kunde den gebuchten Flug aus eigenem Verschulden versäumt. Dies gilt auch für
Fälle von Flugplanverschiebungen. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen
Rückflugzeiten 72 Stunden vor dem Rückflug an der in den Reisedokumenten
bezeichneten Stelle bestätigen zu lassen.
„BTA/CC“ haftet nicht für
- etwaigen Verlust oder Schäden oder
Verzögerungen, die durch eine Panne, einen mechanischen oder elektronischen
Defekt oder einen Unfall entstehen oder daraus resultieren, dass sich das
Fahrzeug als für die Ansprüche des Kunden ungeeignet erweisen sollte;
- Verlust oder Schaden am Eigentum
des Kunden für Gegenstände, die im Fahrzeug verbleiben
7. Beanstandungen,
Mitwirkungspflicht
Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde
verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, insbesondere
alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und
evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Kommt der Kunde durch eigenes
Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen dem Kunden Ansprüche insoweit
nicht zu.
Etwaige Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise "BTA/CC" gegenüber
geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht
werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert
worden ist. Alle Ansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-,
Quarantäne-, Devisen-, Führerschein- und Gesundheitsvorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, sie sind durch schuldhafte
Falschinformation oder Nichtinformation durch "BTA/CC" bedingt. Dies
gilt auch, wenn die genannten Vorschriften nach der Buchung geändert werden
sollten. In solchen Fällen ist "BTA/CC" verpflichtet, ihr bekannt
gewordene Informationen an Sie weiterzuleiten.
8. Sonderbedingungen
Vermietung
Registration
Es ist die Verantwortung von „BTA/CC“ dafür Sorge zu
tragen, dass das Fahrzeug für die Dauer der Vermietung angemeldet ist.
Reparaturgarantie
Die "BTA/CC"-Garantie deckt alle mechanischen
Reparaturen (ausgenommen Abschleppkosten und Vorort-Service) für die ersten 7.500
km vollständig, australienweit für alle 4WD, Campervans und Kombis bzw. für die
gesamte Mietzeit bei allen Motorrädern. Nach den ersten 7.500 km deckt die
"BTA/CC"-Garantie immer noch 50% der angegebenen Reparaturen. "BTA/CC"
wird dem Kunden wie oben angegeben alle angemessenen Kosten erstatten, die
entstehen, um Defekte am Getriebe oder Motor des Fahrzeuges beheben zu lassen,
vorausgesetzt, der Kunde hat vor Durchführung der Reparatur das Einverständnis
von "BTA/CC" eingeholt, der Kunde kann entsprechende auf Bike Tours
Australia Pty. Ltd. bzw. Car Connection ausgestellte Belege, die die
angemessenen Kosten sowie das Datum der Reparatur, den Kilometerstand und die
Registrationsnummer des Fahrzeuges enthalten, vorlegen, und der mechanische
Defekt ist nicht durch falschen Gebrauch oder Versäumnisse des Kunden
entstanden.
Durch die „BTA/CC“-Reparaturgarantie sind nicht gedeckt:
Verschleißteile, Klimaanlage, Audiosystem und Schäden an der Kupplung (Kupplungsschäden
bei Motorrädern und bei Fahrzeugen, die während der Mietzeit einen Anhänger
ziehen), sowie Schäden am Kühler/Kühlsystem hervorgerufen durch Steinschlag
oder ähnliches genauso wie Schäden, die dadurch entstanden sind, dass ein Kombi
(station wagon) oder Campervan auf ungeteerten Straßen gefahren wurde.
Führerschein
Jeder Fahrer muss über eine gültige Fahrerlaubnis
verfügen und muss diese vor Mietantritt im Original vorzeigen. Sollte ein
Führerschein nicht in englischer Sprache vorliegen, muss ebenfalls ein
gültiger internationaler Führerschein, ausgestellt in demselben Land wie der
Hauptführerschein, vorgelegt werden. Eine englische Übersetzung des nationalen
Führerscheins (übersetzt durch einen anerkannten Übersetzer) kann die Vorlage
des internationalen Führerscheines ersetzen.
Jeder Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Fahrzeugübernahme
und -rückgabe
Fahrzeugübernahme- und –rückgabeort ist, sofern nicht
anders schriftlich vereinbart, unsere Station in Castlemaine. Das Fahrzeug
steht dem Kunden am vereinbarten Tag zur Abholung zur Verfügung. Der Kunde
bringt das Fahrzeug am vereinbarten Tag wieder zurück. Abholung und Rückgabe
des Fahrzeuges in Castlemaine hat bis spätestens 16.00 Uhr zu erfolgen. Eine
verspätete Übernahme bzw. Rücknahme des Fahrzeuges kann eine Verspätungsgebühr
in Höhe von AUD 30,00 pro Stunde begründen. Der Kunde wird gebeten, spätestens
3 Werktage vor Rückgabe des Fahrzeuges telefonisch eine Rückgabezeit mit
„BTA/CC“ zu vereinbaren.
Übernahme und Rückgabe des Fahrzeuges an einem anderen
Ort des australischen Festlandes ist möglich, sofern dieses vorher schriftlich
vereinbart wurde, Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an, deren Höhe im
Einzelfall schriftlich mitgeteilt wird.
Verlängerung der
Mietzeit
Sollte der Kunde eine Verlängerung der Mietzeit wünschen,
so hat er dieses spätestens 4 Wochen vor dem Rückgabetermin „BTA/CC“
mitzuteilen. Verlängerungen werden gewährt, sofern es die Verfügbarkeit des
Fahrzeuges zulässt. Die eventuell fällig werdenden Gebühren für die
Verlängerung werden dem Kunden mitgeteilt und sind sofort fällig.
Sollte der Kunde auf eigenen Wunsch das Fahrzeug früher
als vereinbart zurückgeben wollen, erfolgt eine Erstattung der eventuell nicht
verbrauchten Mietgebühren oder Versicherung nicht.
Die Rückführung des Fahrzeuges nach Castlemaine erfolgt
auf Kosten des Kunden.
Geldstrafen, Bußgelder
und Mautgebühren
Der Kunde haftet für alle Geldstrafen, Bußgelder oder
Mautgebühren, die während der Zeit, die das Fahrzeug in seinem Besitz ist,
entstehen. Der Kunde haftet ferner für alle rechtlichen Kosten, die aus einem
Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen bzw. den Mietvertrag entstehen
sollten. „BTA/CC“ erhebt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von $ 30,00 pro
Vorfall.
Ersatzfahrzeug
„BTA/CC“ ist nicht verpflichtet, im Falle eines
Totalschadens oder Diebstahls des Fahrzeuges, ein Ersatzfahrzeug zu stellen,
wird aber gleichwohl ohne Anerkennung einer Rechtspflicht versuchen, je nach
Verfügbarkeit der Fahrzeuge, ein Ersatzfahrzeug zu stellen.
„BTA/CC“ ist nicht verpflichtet, im Falle von notwendig
werdenden Reparaturen ein Ersatzfahrzeug zu stellen, wird aber gleichwohl ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht versuchen, je nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge,
ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Bei voraussichtlicher Dauer der Reparatur des
Fahrzeuges von 3-7 Werktagen trägt „BTA/CC“ die Kosten für die dann notwendig
werdenden Übernachtungskosten bis zu einem Betrag in Höhe von AUD 50,00 pro
Übernachtung für bis zu 4 Übernachtungen. Der Kunde hat einen entsprechenden
Nachweis über die Übernachtungskosten zu erbringen. Dies gilt nicht für vom
Kunden verschuldete notwendig werdende Reparaturen.
Inspektionen
Das Fahrzeug wird vor Übergabe an den Kunden einer
gründlichen Inspektion durch eine Fachwerkstatt unterzogen und in einem
verkehrssicheren (road worthy) und sauberen Zustand übergeben.
Es ist Aufgabe des Kunden, das Fahrzeug für die Mietdauer
in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dazu gehört u.a. im Rahmen seiner
Möglichkeiten:
- Die Beleuchtung des Fahrzeuges vor
Antritt jeder Fahrt zu prüfen
- Öl- und Wasserstand täglich zu
kontrollieren
- Reifen auf Mindestprofiltiefe (2mm)
zu prüfen
- Windschutzscheibe auf Risse zu
kontrollieren (um das Fahrzeug verkehrssicher zu halten, darf die
Windschutzscheibe keine Risse und nicht mehr als 5 Sternchen aufweisen)
- Wischblätter vorne und hinten zu kontrollieren
- Bei Motorrädern gehört zusätzlich
tägliches Fetten der Kette dazu.
Hierzu gehört des Weiteren, dass das Fahrzeug auf Kosten
des Kunden in einer registrierten Werkstatt einer Inspektion unterzogen wird. Diese
Inspektion muss beinhalten:
Bei 4WD-Fahrzeugen:
Inspektionsintervall alle 7.500km
Wechsel Öl und Ölfilter
Säubern des Luftfilters
Schmierung der „driveline“
Bremsen prüfen
Bei Kombi (Station
Wagons):
Inspektionsinvervall alle 7.500km
Wechsel Öl und Ölfilter
Säubern des Luftfilters
Tune-up alle 15.000km
Bremsen prüfen
Bei Campervans:
Inspektionsinvervall alle 7.500km
Wechsel Öl und Ölfilter
Säubern des Luftfilters
Bremsen prüfen
Bei Motorrädern:
Inspektionsintervall alle 7.500km
Wechsel Öl und Ölfilter
Säubern des Luftfilters
Überprüfen der Ventilabstände (jeden 2. Service)
Bremsen prüfen
Der Kunde hat als Beleg für die durchgeführten
Inspektionen bei Rückgabe des Fahrzeuges die entsprechenden Rechnungen
vorzulegen. Diese Rechnungen müssen neben Namen und voller Anschrift der
Werkstatt, Datum der Inspektion und Registrationsnummer (Nummernschild) des
Fahrzeuges auch den Kilometerstand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Inspektion,
die Anzahl der Arbeitsstunden und die verwendeten Teile enthalten.
Sollte der Kunde nicht Belege für alle notwendig
gewordenen Inspektionen vorlegen können, wird eine Gebühr in Höhe von AUD
400,00 je nicht belegter bzw. nicht durchgeführter Inspektion fällig.
Reifen:
Beträgt die Profiltiefe bei Übergabe des Fahrzeuges
weniger als 60%, trägt „BTA/CC“ 50% der Kosten für die Erneuerung der Reifen,
sofern diese durch normalen Verschleiß erneuert werden müssen. Der Kunde hat
entsprechende Nachweise über die Kosten vorzulegen.
Beträgt die Profiltiefe bei Übergabe des Fahrzeuges mehr
als 60%, sind die Reifen bei Erreichen der Mindestprofiltiefe auf Kosten des
Kunden zu erneuern.
Reifenschäden durch Löcher, Risse etc. sind auf Kosten
des Kunden zu beheben.
Windschutzscheibe:
Bei Übergabe des Fahrzeuges werden evtl. vorhandene
Sternchen in der Windschutzscheibe im Fahrzeugzustandsreport vermerkt. Der
Kunde hat für jedes Sternchen, das während der Mietzeit hinzukommt, eine Gebühr
von AUD 50,00 zu zahlen. Sollte die Windschutzscheibe während der Mietzeit
Risse/Sprünge bekommen, so ist die Windschutzscheibe vom Kunden erneuern zu
lassen. Sollte das Fahrzeug mit einer Windschutzscheibe mit Riss/Sprung vom
Kunden zurückgebracht werden, ist von dem Kunden eine Gebühr in Höhe von AUD
300,00 zu zahlen.
Straßen- und andere
Beschränkungen
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu
behandeln, vorsichtig zu fahren und alles in seiner Macht stehende zu tun,
Schaden von dem Fahrzeug fernzuhalten. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Passagiere
oder Fracht auf Mietbasis oder Tiere zu befördern. Es ist nicht gestattet, mit
dem Fahrzeug volatile (flüchtige) Flüssigkeiten, Gase, explosive oder andere
ätzende oder entzündliche Stoffe zu transportieren. Unter keinen Umständen darf
das Fahrzeug mit Salzwasser in Berührung kommen oder am Strand gefahren werden.
Auch darf das Fahrzeug nicht auf Straßen oder Wegen gefahren werden, für die
das Fahrzeug nicht geeignet ist, insbesondere gilt dies für gesperrte Straßen
und Wege. Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen abseits offizieller Straßen
und Wege (4WD und Motorrad) bzw. nur auf geteerten Straßen gefahren werden (Kombis
und Campervans). Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Fahrzeuges an dem
Fahrzeug entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
Unter keinen Umständen ist es dem Kunden erlaubt einen
Anhänger mit dem Mietfahrzeug zu ziehen, sofern nicht vorher die schriftliche
Genehmigung durch „BTA/CC“ erteilt wurde.
Benzin
Wird das Fahrzeug dem Kunden mit halbvollem bis vollem
Tank übergeben, so muss der Kunde das Fahrzeug wieder mit dieser Befüllung zurückgeben.
Sollte der Kunde das Fahrzeug nicht entsprechend zurückgeben, behält sich
„BTA/CC“ vor, eine Gebühr in Höhe von AUD 50,00 plus Benzinkosten zu erheben.
Gasflaschen
Gasflaschen werden dem Kunden voll übergeben. Sollte der
Kunde die Gasflaschen nicht voll zurückgeben, behält sich „BTA/CC“ vor, eine
Gebühr in Höhe von AUD 50,00 plus Kosten für die Befüllung zu erheben.
Reinigung
Der Kunde hat das Fahrzeug in einem verkehrssicheren sowie
innen und außen sauberen Zustand zurückzugeben. Sollte das Fahrzeug nicht
sauber zurückgegeben werden, behält sich „BTA/CC“ vor, eine Reinigungsgebühr in
Höhe von AUD 150,00 zu erheben.
Unfall
Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Unfalles, eines
Verlustes oder Schadens, in den das Fahrzeug verwickelt ist, "BTA/CC"
innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen. Der Kunde wird sich bemühen, Namen
und Anschriften von Zeugen zu erlangen und, wenn erforderlich, den Unfall der
nächsten Polizeistation zu melden. Der Kunde ist hinsichtlich des Unfalles
nicht berechtigt, Angebote oder Zusagen abzugeben, Zahlungen zu tätigen oder
Abmachungen, Schadensersatzansprüche oder Schuldanerkenntnisse zu treffen bzw.
abzunehmen oder abzugeben. Der Kunde wird „BTA/CC“ jedoch bei
Schadensersatzansprüchen unterstützen; dies beinhaltet ggf. auch die Teilnahme
als Zeuge an Gerichtsverhandlungen.
Wiederinbesitznahme
„BTA/CC“ ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit wieder in
Besitz zu nehmen, sollte das Fahrzeug widerrechtlich geparkt werden,
gesetzeswidrig oder in Verletzung zum Mietvertrag genutzt werden, wenn das
Fahrzeug offensichtlich verlassen wurde oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt
zurückgegeben wurde. „BTA/CC“ ist außerdem berechtigt, das Fahrzeug wieder in
Besitz zu nehmen, wenn sich herausstellen sollte, dass der Kunde falsche
Angaben gemacht hat, um in den Besitz des Fahrzeuges zu gelangen oder in
anderer Weise den Mietvertrag verletzt hat. „BTA/CC“ ist nicht verpflichtet,
den Kunden von der Wiederinbesitznahme zu benachrichtigen. Der Kunde ist jedoch
verpflichtet, alle aus der Wiederinbesitznahme entstehenden Kosten, inklusive
Abschleppkosten, zu tragen.
9. Versicherung
In den meisten Fällen sind Personenschäden durch die
Registration des Unfallgegners gedeckt. Es wird jedoch dringend empfohlen,
eine persönliche Reiseversicherung abzuschließen.
„BTA/CC“ empfiehlt zur Abdeckung der Schäden am Eigentum
Dritter dringend den Abschluss einer Versicherung. Es werden zwei
Versicherungsmöglichkeiten angeboten; eine Versicherung mit AUD 1.000,00 Selbstbeteiligung
pro Vorfall und eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung. Die Bedingungen und Preise
für die einzelnen Varianten können der Website bzw. der übersandten,
schriftlichen Buchungsbestätigung entnommen werden. Im Zweifelsfalle geltend
die Preise der Buchungsbestätigung.
Für Motorräder gilt das Folgende: Eine Basisversicherung
mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von AU$ 3.000,00 ist im Mietpreis
enthalten. Die Selbstbeteiligung kann auf AU$ 1.000,00 gesenkt werden.
Die Selbstbeteiligung für Fahrer (Kunden) mit einem Alter
von 25 Jahren und jünger beträgt AU$ 1.500,00 pro Schadensfall.
Nicht versichert sind Diebstahl des Fahrzeuges sowie
Einbruch, Vandalismus und Feuer, Glasschäden (z.B. Risse in der
Windschutzscheibe oder Scheinwerfer) und Dach- und Unterbodenschäden, Schäden,
die durch Überschlag entstehen, Schäden an Teilen, die nicht zum Fahrzeug
gehören (z.B. Camping-Equipment, Dachgepäckträger, Dachzelte), bei Motorrädern
zusätzlich Schäden an Gepäcksystemen und Koffern. Im Falle des Diebstahles des
Fahrzeuges beträgt die maximale Haftung bei allen Versicherungsmöglichkeiten
AUD 4.000,00.
Zum Erlöschen des Versicherungsschutzes kommt es, wenn
bereits einer der folgenden Fälle eintritt:
- Führen des Fahrzeuges durch den
Kunden bzw. einen authorisierten Fahrer auf nicht befestigten (d.h. nicht
geteerten) Straßen, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
Führen des Fahrzeuges offroad, was einschließt, jedoch nicht beschränkt ist auf,
Feuerwege, Strände, Sand, Feldwege und Waldwege, Felder und Weiden. Dies gilt
nicht für 4WD-Fahrzeuge.
- Wasserschäden, was einschließt,
jedoch nicht beschränkt ist auf, im Wasser versenkte Fahrzeuge, Fluss- und
Bachdurchfahrten, Durchfahren von überfluteten Straßen, Strandfahrten.
- Persönliches Eigentum. Es wird
dringend empfohlen, persönliche Gegenstände nicht im Fahrzeug zu lassen und für
den Verlust von bzw. Schaden an persönlichem Eigentum eine entsprechende
Versicherung abzuschließen.
- Durch jedwede Zuwiderhandlung
gegen die Geschäftsbedingungen bzw. den Mietvertrag. Der Kunde ist für alle
hieraus entstehenden Schäden haftbar. Dies schließt Schäden verursacht durch
mutwilliges Fehlverhalten (z.B. sitzen, stehen oder gehen auf der Motorhaube
oder dem Dach des Fahrzeuges) sowie Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten,
Drogen oder anderen illegalen Substanzen ein.
- Die Kosten für die Bergung
und/oder Rückführung des Fahrzeuges, was einschließt, jedoch nicht beschränkt
ist auf, ein Fahrzeug das steckengeblieben ist, im Wasser versunken ist oder
verlassen wurde.
- Der nicht korrekte Gebrauch von
Kraftstoff (Benzin oder Diesel) oder von verunreinigtem Kraftstoff. Der Kunde
ist für alle hieraus entstehenden Schäden haftbar.
- Die Kosten für die
Wiederbeschaffung von Schlüsseln, die verloren gegangen sind oder die Kosten
zur Wiedererlangung von im Fahrzeug eingeschlossenen Schlüsseln.
- Externe Veränderungen: Sollten
irgendwelche äußerlichen Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen werden und
das Fahrzeug daher beschädigt werden, haftet der Kunde für alle hieraus entstehenden
Kosten.
- Dach- und Unterbodenschäden des
Fahrzeuges.
- Alle Schäden, die daraus
entstehen, dass das Fahrzeug mit einem Tier kollidiert, während das Fahrzeug außerhalb
von Ortschaften in der Zeit von und zwischen Abend- und Morgendämmerung
gefahren wurde. Der Kunde haftet für alle hieraus entstehenden Kosten inklusive
Bergungskosten.
- Alle Abschleppkosten.
- Das Fahrzeug darf nur mit der
angegebenen maximalen Personenzahl gefahren werden. Sollten mehr Personen mit
dem Fahrzeug befördert werden, übernimmt „BTA/CC“ keinerlei Haftung und
Verantwortung.
- Führen des Fahrzeuges durch
Fahrer, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, und/oder Fahrer, deren
Führerschein eingezogen wurde, und/oder Fahrer, die einen Führerschein auf
Probe besitzen, und/oder Fahrer, die nicht über eine für die Fahrzeugklasse
gültigen Führerschein verfügen.
Gesonderte Versicherungsoptionen gelten für geführte
Touren.
10. Salvatorische
Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge. Das gleiche gilt für die
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
11. Disclaimer
Änderungen der Ilustrationen und des Textes in jeder
unser Publikationen, Broschüren oder auf der Website bleiben vorbehalten. Bei
den abgebildeten Fahrzeugen handelt es sich nur um Beispiele der jeweiligen
Fahrzeugmodelle. Es können Abweichungen zum tatsächlich gemieteten Fahrzeug
auftreten.
Stand: 01.11.2009