Tue. 21.05.2013
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Car Connection Australien

Bike Tours Australien

 

AGBs

 
 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedinungen

1. Buchung

Mit der Buchung bietet der Kunde "Bike Tours Australia Pty. Ltd." (ABN 050 656 409) bzw. "Car Connection" (ACN: 12 050 656 409) - im Folgenden kurz "BTA/CC" genannt - den Ab­schluss eines Reise- bzw. Mietvertrages verbindlich an. Eine Buchung ist nur schriftlich über das Bu­chungsformular auf der Website bzw. per E-Mail, Fax oder Post möglich. Der Kunde erhält sodann eine Buchungsbestätigung, mit deren Zugang der Vertrag für beide Parteien wirksam wird. Aus der Buchungsbestätigung ergibt sich der für die gebuchte Reise bzw. für das gebuchte Fahrzeug verbindliche Preis.

 

Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so ist "BTA/CC" an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Ange­botes zu Stande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung des Reisepreises erfolgen kann.

 

Mit der Buchung erkennt der Kunde für sich und die in der Buchung angegebenen Reise­teilnehmer diese Geschäftsbedingungen und den Inhalt der Reiseanmeldung rechtsverbindlich an.

 

 

2. Leistungen und Preise

Der Umfang der von "BTA/CC" zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Reiseaus­schreibung, die am Buchungstag für den Reisezeitraum gültig ist, sowie den Angaben in der Buchungsbestätigung.

 

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Rei­severtrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von "BTA/CC" nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abwei­chungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträch­tigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leis­tungen mit Mängeln behaftet sind. "BTA/CC" ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsän­derungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages sind aus sachlich berechtigten, erhebli­chen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebüh­ren, Abgaben, Tarife etc.) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderungen rechtfertigen, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. In solchen Fällen wird der Kunde unverzüglich, spä­testens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 15% des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von 10 Tagen ohne Zahlung von Reiserücktrittsgebühren von der Reise zurückzutreten.

 

Alle Preise der Buchungsbestätigung beinhalten – sofern nicht anders angegeben – GST (Goods and Services Tax) in Höhe von zurzeit 10% sowie alle sonstigen Steuern und Abgaben. Die GST ist eine vom Australian Federal Government auferlegte Steuer. „BTA/CC“ behält sich das Recht vor, diese Steuer entspre­chend anzupassen, wenn dies von der Regierung gefordert wird.

 

 

Die Preise bei der Vermietung beinhalten (sofern nicht anders angegeben bzw. vereinbart):

 

-   Abholung vom Flughafen Melbourne – Tullamarine (bei Langzeitmieten ab 3 Wochen)

-   Erste Übernachtung in Castlemaine (bei Langzeitmieten ab 3 Wochen)

-   Unbegrenzte Kilometerzahl

-   Gebühren für zusätzliche Fahrer

-   Zusatzgebühr für die Zulassung des Fahrzeuges

-   Allgemeines Zubehör (z.B. Werkzeug und Ersatzteile wie Wasserschlauch und Keilriemen, Wa­genheber etc.)

-   Straßenkarte von Australien

-   Umfangreiche Beratung hinsichtlich der Route und der Sehenswürdigkeiten bei Übergabe des Fahrzeuges

-   Kostenlose Planung der Reiseroute (nur bei Langzeitmieten ab 3 Wochen; für eine detail­lierte Reiseroutenplanung ohne gleichzeitige Buchung eines Fahrzeuges wird eine Gebühr von AUD 250,00 erhoben).

 

Bei Bushcamper und Campervan zusätzlich:

-   Küchenzubehör (inklusive Geschirr und Besteck, Töpfe und Pfanne, Teekessel, Flaschen- und Dosenöffner, Grillzange, Schneidebrettchen)

-   Allgemeines Zubehör (Wäscheleine und –klammern, Handfeger und Kehrblech, Eimer, Was­serschlauch, Feuerlöscher, Streichhölzer, Stromkabel)

-   Erstbefüllung der Gasflaschen

 

Tagesmieten berechnen sich je Kalendertag.

 

Bei geführten Touren (sofern nicht anders angegeben bzw. vereinbart):

-   Abholung vom Flughafen

-   Betreuung während der Tour durch deutsch-/englischsprachigen Tourguide

-   Frühstück und Abendessen während der Tour durch eigenen Koch aus der Buschküche

-   Übernachtung im Zelt während der Tour

-   Mitnahme des Gepäcks im Begleitfahrzeug

-   Betreuung/Wartung der Fahrzeuge durch Mechaniker

-   Kostenlose Reparatur des Fahrzeuges, sofern der Schaden nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist

 

Teilnehmer einer geführten Tour können das während der Tour genutzte Fahrzeug vor bzw. nach der Tour zu vergünstigten Konditionen mieten. Preise auf Anfrage.

 

Änderungen der Preise und Bedingungen bleiben vorbehalten.

 

 

3. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von AUD 300,00 pro Person (bei ge­führten Touren) bzw. pro Mietfahrzeug fällig. Wenn das Fahrzeug an einem anderen Ort als Castlemaine übernommen wird, beträgt die Anzahlung 50% des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch AUD 1.000,00. Dieser Betrag ist spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung zu zahlen.

Der gesamte Restbetrag ist bei ge­führten Touren spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, bei Mietfahrzeugen spätestens bei Übernahme des Fahrzeuges. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. die Übernahme des Fahrzeuges. Wird ein Mietfahrzeug an einem anderen Ort als Castlemaine übernommen, ist der gesamte Mietpreis 7 Werktage vor Reiseantritt fällig.

 

Bei Nichtzahlung der Anzahlung bzw. des vollständigen Reisepreises innerhalb der oben ge­nannten Fristen ist "BTA/CC" berechtigt, die Buchung zu stornieren.

 

Die Zahlung kann erfolgen durch Kreditkarte (Visa oder Mastercard), bar oder Überweisung auf folgendes Konto (Kosten der Überweisung gehen zu Lasten des Kunden):

 

Kontoinhaber:                      Bike Tours Australia Pty. Ltd.

Bank:                                   ANZ Bank Castlemaine             

Bankleitzahl:                        013 560

Kontonummer:                    4908 295 82

SWIFT:                                ANZBAU3MXXX

 

Der Verwendungszweck sollte den Namen des Kunden sowie die gebuchte Tour bzw. das gebuchte Fahrzeug enthalten.

 

Bei Zahlung mit Kreditkarte wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Der Kunde muss Inhaber der Kreditkarte, anwesend und unterschriftsberechtigt sein und dafür Sorge tragen, dass die Kreditkarte genügend Guthaben aufweist und der zu zahlende Betrag das Tageslimit nicht überschreitet. Der Kreditkarteninhaber ist gesamtschuldnerisch für jeden Schaden an dem Mietfahrzeug haftbar.

 

Bei Übernahme des Fahrzeuges ist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung fällig, deren Höhe den Angaben der Website entnommen werden kann. Ein Teil der Sicherheitsleistung in Höhe von AUD 1.500,00 muss bei Übernahme des Fahrzeuges in bar oder per Kreditkarte hinterlegt werden. Die restliche Sicherheitsleistung wird durch einen Kreditkartenabdruck hinterlegt und der Kreditkarte nur wenn notwendig belastet.

 

Alle Kreditkartentransaktionen werden in Australischen Dollar durchgeführt. Durch Ände­rungen im Wechselkurs und/oder Bankgebühren kann es eine Differenz zwischen dem einge­zogenen und ggf. erstatteten Betrag geben. „BTA/CC“ übernimmt keine Haftung für eventuell hieraus resultierende Differenzen.

 

 

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag ist "BTA/CC" berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen, die sich wie folgt berechnet:

 

-   bis 60 Tage vor Reiseantritt                                                 20%

-   vom 59. - 31. Tag vor Reiseantritt                                       30%

-   ab 30. Tag vor Reiseantritt                                                   50%

 

vom jeweiligen Reise-/Mietpreis.

 

Die vorstehenden Entschädigungen sind auch bei Nichter­scheinen zu zahlen.

 

Umbuchungen auf ein anderes Fahrzeug oder ein anderes Reisedatum sind je nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge möglich. Es werden keine gesonderten Gebühren für eine Umbuchung erhoben.

 

"BTA/CC" empfiehlt dringend den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

 

In allen vorgenannten Fällen steht dem Kunden das Recht zu, "BTA/CC" einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

 

5. Rücktritt durch "BTA/CC"

"BTA/CC" behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die in der Reiseaus­schreibung vorgesehene Teilnehmerzahl von 4 Personen (gilt nur für geführte Touren) nicht erreicht wird oder wenn die Pflicht, diesen Vertrag durchzuführen, für "BTA/CC" nach Aus­schöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diesen Vertrag, bedeuten würde. Letzteres gilt jedoch nicht, wenn "BTA/CC" die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. In solchen Fällen wird der Kunde unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführbarkeit der Reise benachrichtigt und be­reits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere An­sprüche stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

 

Des Weiteren behält sich „BTA/CC“ das Recht vor, nach eigenem Ermessen ein Fahrzeug nicht an einen Kunden herauszugeben, sollte sich z.B. bei Übergabe des Fahrzeuges heraus­stellen, dass eine gültige Fahrerlaubnis nicht vorliegt oder die Fähigkeiten des Kunden im Um­gang mit dem jeweiligen Fahrzeug nach Einschätzung des Mitarbeiters von „BTA/CC“ nicht ausreichen, das Fahrzeug verkehrssicher zu führen.

 

 

6. Haftung

"BTA/CC" haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leis­tungsbeschreibung, jedoch nicht für Angaben in Prospekten etc., die nicht von "BTA/CC" herausgegeben worden sind. Für die zur Durchführung der Reisen in Anspruch genommenen Hotels, Campingplätze, Transportunternehmen etc. tritt "BTA/CC" nur als Vermittler auf. Für Leistungsstörungen bei derartigen Fremdleistungen, die von "BTA/CC" lediglich vermittelt werden, wird eine Haftung durch "BTA/CC" ausgeschlossen. Die vertragliche Haftung von "BTA/CC" als Reiseveranstalter ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit der Scha­den weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden ein von "BTA/CC" eingesetzter Leistungsträger verant­wortlich ist. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für die deliktische Haftung von "BTA/CC", soweit diese Sachschäden betrifft und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässig­keit beruht. Im Übrigen sind etwaige Schadensersatzansprüche gegen "BTA/CC" aus uner­laubter Handlung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausge­schlossen. "BTA/CC" empfiehlt daher im Interesse des Kunden den Abschluss einer Reiseun­fall- und Reisegepäckversicherung.

Ein Schadensersatzanspruch gegen "BTA/CC" ist zudem insoweit beschränkt oder ausge­schlossen, als auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gelten, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für ausländische Vorschriften.

Soweit der Kunde das Angebot von "BTA/CC" annimmt, sein Gepäck nicht selbst, sondern durch Begleitfahrzeuge von "BTA/CC" transportieren zu lassen (nur bei geführten Touren), geschieht dies auf eigenes Risiko und eine Haftung durch "BTA/CC" für den Verlust bzw. etwaige Beschädigungen des Gepäcks wird in einem solchen Fall ausgeschlossen. "BTA/CC" haftet nicht für das Zurück­bleiben der Teilnehmer durch Nichteinhaltung der angesetzten Abfahrtszeiten, für Verspätun­gen, Änderungen der Fahrrouten oder sonstige Unregelmäßigkeiten und Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind. "BTA/CC" ist nicht verpflichtet, für eine Ersatztransportmög­lichkeit zu sorgen oder eine Ersatzreise anzubieten, falls der Kunde den gebuchten Flug aus eigenem Verschulden versäumt. Dies gilt auch für Fälle von Flugplanverschiebungen. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Rückflugzeiten 72 Stunden vor dem Rückflug an der in den Reisedokumenten bezeichneten Stelle bestätigen zu lassen.

 

„BTA/CC“ haftet nicht für

-   etwaigen Verlust oder Schäden oder Verzögerungen, die durch eine Panne, einen mechani­schen oder elektronischen Defekt oder einen Unfall entstehen oder daraus resultieren, dass sich das Fahrzeug als für die Ansprüche des Kunden ungeeignet erweisen sollte;

-   Verlust oder Schaden am Eigentum des Kunden für Gegenstände, die im Fahrzeug verblei­ben

 

 

7. Beanstandungen, Mitwirkungspflicht

Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, insbesondere alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen dem Kunden Ansprüche in­soweit nicht zu.

 

Etwaige Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Been­digung der Reise "BTA/CC" gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kön­nen Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Ein­haltung der Frist gehindert worden ist. Alle Ansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.

 

Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Quarantäne-, Devisen-, Führerschein- und Ge­sundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, sie sind durch schuld­hafte Falschinformation oder Nichtinformation durch "BTA/CC" bedingt. Dies gilt auch, wenn die genannten Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. In solchen Fäl­len ist "BTA/CC" verpflichtet, ihr bekannt gewordene Informationen an Sie weiterzuleiten.

 

 

 

8. Sonderbedingungen Vermietung

Registration

Es ist die Verantwortung von „BTA/CC“ dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug für die Dauer der Vermietung angemeldet ist.

 

Reparaturgarantie

Die "BTA/CC"-Garantie deckt alle mechanischen Reparaturen (ausgenommen Abschleppkosten und Vorort-Service) für die ersten 7.500 km vollständig, australienweit für alle 4WD, Campervans und Kombis bzw. für die gesamte Mietzeit bei allen Motorrädern. Nach den ersten 7.500 km deckt die "BTA/CC"-Garantie immer noch 50% der angegebenen Reparaturen. "BTA/CC" wird dem Kunden wie oben angegeben alle angemessenen Kosten erstatten, die entstehen, um Defekte am Getriebe oder Motor des Fahrzeuges beheben zu lassen, vorausgesetzt, der Kunde hat vor Durchführung der Reparatur das Einverständnis von "BTA/CC" eingeholt, der Kunde kann entsprechende auf Bike Tours Australia Pty. Ltd. bzw. Car Connection ausgestellte Belege, die die angemessenen Kosten sowie das Datum der Reparatur, den Kilometerstand und die Registrationsnummer des Fahrzeuges enthalten, vorlegen, und der mechanische Defekt ist nicht durch falschen Gebrauch oder Versäumnisse des Kunden entstanden.

Durch die „BTA/CC“-Reparaturgarantie sind nicht gedeckt: Verschleißteile, Klimaanlage, Audiosystem und Schäden an der Kupplung (Kupplungsschäden bei Motorrädern und bei Fahrzeugen, die während der Mietzeit einen Anhänger ziehen), sowie Schäden am Kühler/Kühlsystem hervorgerufen durch Steinschlag oder ähnliches genauso wie Schäden, die dadurch entstanden sind, dass ein Kombi (station wagon) oder Campervan auf ungeteerten Straßen gefahren wurde.

 

Führerschein

Jeder Fahrer muss über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und muss diese vor Mietantritt im Original vorzeigen. Sollte ein Führerschein nicht in englischer Sprache vorliegen, muss eben­falls ein gültiger internationaler Führerschein, ausgestellt in demselben Land wie der Haupt­führerschein, vorgelegt werden. Eine englische Übersetzung des nationalen Führerscheins (übersetzt durch einen anerkannten Übersetzer) kann die Vorlage des internationalen Führer­scheines ersetzen.

Jeder Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein.

 

Fahrzeugübernahme und -rückgabe

Fahrzeugübernahme- und –rückgabeort ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, unsere Station in Castlemaine. Das Fahrzeug steht dem Kunden am vereinbarten Tag zur Abholung zur Verfügung. Der Kunde bringt das Fahrzeug am vereinbarten Tag wieder zurück. Abholung und Rückgabe des Fahrzeuges in Castlemaine hat bis spätestens 16.00 Uhr zu erfolgen. Eine verspätete Übernahme bzw. Rücknahme des Fahrzeuges kann eine Verspätungsgebühr in Höhe von AUD 30,00 pro Stunde begründen. Der Kunde wird gebeten, spätestens 3 Werktage vor Rückgabe des Fahrzeuges telefonisch eine Rückga­bezeit mit „BTA/CC“ zu vereinbaren.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeuges an einem anderen Ort des australischen Festlandes ist möglich, sofern dieses vorher schriftlich vereinbart wurde, Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an, deren Höhe im Einzelfall schriftlich mitgeteilt wird.

 

Verlängerung der Mietzeit

Sollte der Kunde eine Verlängerung der Mietzeit wünschen, so hat er dieses spätestens 4 Wo­chen vor dem Rückgabetermin „BTA/CC“ mitzuteilen. Verlängerungen werden gewährt, so­fern es die Verfügbarkeit des Fahrzeuges zulässt. Die eventuell fällig werdenden Gebühren für die Verlängerung werden dem Kunden mitgeteilt und sind sofort fällig.

Sollte der Kunde auf eigenen Wunsch das Fahrzeug früher als vereinbart zurückgeben wol­len, erfolgt eine Erstattung der eventuell nicht verbrauchten Mietgebühren oder Versicherung nicht.

Die Rückführung des Fahrzeuges nach Castlemaine erfolgt auf Kosten des Kunden.

 

Geldstrafen, Bußgelder und Mautgebühren

Der Kunde haftet für alle Geldstrafen, Bußgelder oder Mautgebühren, die während der Zeit, die das Fahrzeug in seinem Besitz ist, entstehen. Der Kunde haftet ferner für alle rechtlichen Kosten, die aus einem Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen bzw. den Mietvertrag entstehen sollten. „BTA/CC“ erhebt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von $ 30,00 pro Vorfall.

 

Ersatzfahrzeug

„BTA/CC“ ist nicht verpflichtet, im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls des Fahrzeu­ges, ein Ersatzfahrzeug zu stellen, wird aber gleichwohl ohne Anerkennung einer Rechtspflicht versuchen, je nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge, ein Ersatzfahrzeug zu stellen.

„BTA/CC“ ist nicht verpflichtet, im Falle von notwendig werdenden Reparaturen ein Ersatzfahrzeug zu stellen, wird aber gleichwohl ohne Anerkennung einer Rechtspflicht versuchen, je nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Bei voraussichtlicher Dauer der Reparatur des Fahrzeuges von 3-7 Werktagen trägt „BTA/CC“ die Kosten für die dann notwendig werdenden Übernachtungskosten bis zu einem Betrag in Höhe von AUD 50,00 pro Übernachtung für bis zu 4 Übernachtungen. Der Kunde hat einen entsprechenden Nachweis über die Übernachtungskosten zu erbringen. Dies gilt nicht für vom Kunden verschuldete notwendig werdende Reparaturen.

 

Inspektionen

Das Fahrzeug wird vor Übergabe an den Kunden einer gründlichen Inspektion durch eine Fachwerkstatt unterzogen und in einem verkehrssicheren (road worthy) und sauberen Zustand übergeben.

 

Es ist Aufgabe des Kunden, das Fahrzeug für die Mietdauer in einem verkehrssicheren Zu­stand zu halten. Dazu gehört u.a. im Rahmen seiner Möglichkeiten:

 

-   Die Beleuchtung des Fahrzeuges vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen

-   Öl- und Wasserstand täglich zu kontrollieren

-   Reifen auf Mindestprofiltiefe (2mm) zu prüfen

-   Windschutzscheibe auf Risse zu kontrollieren (um das Fahrzeug verkehrssicher zu halten, darf die Windschutzscheibe keine Risse und nicht mehr als 5 Sternchen aufweisen)

-   Wischblätter vorne und hinten zu kontrollieren

-   Bei Motorrädern gehört zusätzlich tägliches Fetten der Kette dazu.

 

Hierzu gehört des Weiteren, dass das Fahrzeug auf Kosten des Kunden in einer registrierten Werkstatt einer Inspektion unterzogen wird. Diese Inspektion muss beinhalten:

 

Bei 4WD-Fahrzeugen:

Inspektionsintervall alle 7.500km

Wechsel Öl und Ölfilter

Säubern des Luftfilters

Schmierung der „driveline“

Bremsen prüfen

 

Bei Kombi (Station Wagons):

Inspektionsinvervall alle 7.500km

Wechsel Öl und Ölfilter

Säubern des Luftfilters

Tune-up alle 15.000km

Bremsen prüfen

 

Bei Campervans:

Inspektionsinvervall alle 7.500km

Wechsel Öl und Ölfilter

Säubern des Luftfilters

Bremsen prüfen

 

Bei Motorrädern:

Inspektionsintervall alle 7.500km

Wechsel Öl und Ölfilter

Säubern des Luftfilters

Überprüfen der Ventilabstände (jeden 2. Service)

Bremsen prüfen

 

Der Kunde hat als Beleg für die durchgeführten Inspektionen bei Rückgabe des Fahrzeuges die entsprechenden Rechnungen vorzulegen. Diese Rechnungen müssen neben Namen und voller Anschrift der Werkstatt, Datum der Inspektion und Registrationsnummer (Nummern­schild) des Fahrzeuges auch den Kilometerstand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Inspek­tion, die Anzahl der Arbeitsstunden und die verwendeten Teile enthalten.

Sollte der Kunde nicht Belege für alle notwendig gewordenen Inspektionen vorlegen können, wird eine Gebühr in Höhe von AUD 400,00 je nicht belegter bzw. nicht durchgeführter Inspektion fällig.

 

Reifen:

Beträgt die Profiltiefe bei Übergabe des Fahrzeuges weniger als 60%, trägt „BTA/CC“ 50% der Kosten für die Erneuerung der Reifen, sofern diese durch normalen Verschleiß erneuert werden müssen. Der Kunde hat entsprechende Nachweise über die Kosten vorzulegen.

Beträgt die Profiltiefe bei Übergabe des Fahrzeuges mehr als 60%, sind die Reifen bei Errei­chen der Mindestprofiltiefe auf Kosten des Kunden zu erneuern.

 

Reifenschäden durch Löcher, Risse etc. sind auf Kosten des Kunden zu beheben.

 

Windschutzscheibe:

Bei Übergabe des Fahrzeuges werden evtl. vorhandene Sternchen in der Windschutzscheibe im Fahrzeugzustandsreport vermerkt. Der Kunde hat für jedes Sternchen, das während der Mietzeit hinzukommt, eine Gebühr von AUD 50,00 zu zahlen. Sollte die Windschutzscheibe während der Mietzeit Risse/Sprünge bekommen, so ist die Windschutzscheibe vom Kunden erneuern zu lassen. Sollte das Fahrzeug mit einer Windschutzscheibe mit Riss/Sprung vom Kunden zurückgebracht werden, ist von dem Kunden eine Gebühr in Höhe von AUD 300,00 zu zahlen.

 

Straßen- und andere Beschränkungen

Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln, vorsichtig zu fahren und alles in seiner Macht stehende zu tun, Schaden von dem Fahrzeug fernzuhalten. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Passagiere oder Fracht auf Mietbasis oder Tiere zu befördern. Es ist nicht gestattet, mit dem Fahrzeug volatile (flüchtige) Flüssigkeiten, Gase, explosive oder an­dere ätzende oder entzündliche Stoffe zu transportieren. Unter keinen Umständen darf das Fahrzeug mit Salzwasser in Berührung kommen oder am Strand gefahren werden. Auch darf das Fahrzeug nicht auf Straßen oder Wegen gefahren werden, für die das Fahrzeug nicht ge­eignet ist, insbesondere gilt dies für gesperrte Straßen und Wege. Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen abseits offizieller Straßen und Wege (4WD und Motorrad) bzw. nur auf geteerten Straßen gefahren werden (Kombis und Campervans). Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Fahrzeuges an dem Fahrzeug entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

Unter keinen Umständen ist es dem Kunden erlaubt einen Anhänger mit dem Mietfahrzeug zu ziehen, sofern nicht vorher die schriftliche Genehmigung durch „BTA/CC“ erteilt wurde.

 

Benzin

Wird das Fahrzeug dem Kunden mit halbvollem bis vollem Tank übergeben, so muss der Kunde das Fahrzeug wieder mit dieser Befüllung zurückgeben. Sollte der Kunde das Fahrzeug nicht entsprechend zurückgeben, behält sich „BTA/CC“ vor, eine Gebühr in Höhe von AUD 50,00 plus Benzinkosten zu erheben.

 

Gasflaschen

Gasflaschen werden dem Kunden voll übergeben. Sollte der Kunde die Gasflaschen nicht voll zurückgeben, behält sich „BTA/CC“ vor, eine Gebühr in Höhe von AUD 50,00 plus Kosten für die Befüllung zu erheben.

 

Reinigung

Der Kunde hat das Fahrzeug in einem verkehrssicheren sowie innen und außen sauberen Zu­stand zurückzugeben. Sollte das Fahrzeug nicht sauber zurückgegeben werden, behält sich „BTA/CC“ vor, eine Reinigungsgebühr in Höhe von AUD 150,00 zu erheben.

 

Unfall

Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Unfalles, eines Verlustes oder Schadens, in den das Fahrzeug verwickelt ist, "BTA/CC" innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen. Der Kunde wird sich bemühen, Namen und Anschriften von Zeugen zu erlangen und, wenn erfor­derlich, den Unfall der nächsten Polizeistation zu melden. Der Kunde ist hinsichtlich des Un­falles nicht berechtigt, Angebote oder Zusagen abzugeben, Zahlungen zu tätigen oder Abmachungen, Schadensersatzansprüche oder Schuldanerkenntnisse zu treffen bzw. abzu­nehmen oder abzugeben. Der Kunde wird „BTA/CC“ jedoch bei Schadensersatzansprüchen unterstützen; dies beinhaltet ggf. auch die Teilnahme als Zeuge an Gerichtsverhandlungen.

 

Wiederinbesitznahme

„BTA/CC“ ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit wieder in Besitz zu nehmen, sollte das Fahr­zeug widerrechtlich geparkt werden, gesetzeswidrig oder in Verletzung zum Mietvertrag ge­nutzt werden, wenn das Fahrzeug offensichtlich verlassen wurde oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wurde. „BTA/CC“ ist außerdem berechtigt, das Fahrzeug wieder in Besitz zu nehmen, wenn sich herausstellen sollte, dass der Kunde falsche Angaben gemacht hat, um in den Besitz des Fahrzeuges zu gelangen oder in anderer Weise den Mietvertrag verletzt hat. „BTA/CC“ ist nicht verpflichtet, den Kunden von der Wiederinbesitznahme zu benachrichtigen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, alle aus der Wiederinbesitznahme entste­henden Kosten, inklusive Abschleppkosten, zu tragen.

 

 

9. Versicherung

In den meisten Fällen sind Personenschäden durch die Registration des Unfall­gegners gedeckt. Es wird jedoch dringend empfohlen, eine persönliche Reiseversicherung abzuschließen.

 

„BTA/CC“ empfiehlt zur Abdeckung der Schäden am Eigentum Dritter dringend den Ab­schluss einer Versicherung. Es werden zwei Versicherungsmöglichkeiten angeboten; eine Versicherung mit AUD 1.000,00 Selbstbeteiligung pro Vorfall und eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung. Die Bedingungen und Preise für die einzelnen Varianten können der Website bzw. der übersandten, schriftlichen Buchungsbestätigung entnommen werden. Im Zwei­felsfalle geltend die Preise der Buchungsbestätigung.  

 

Für Motorräder gilt das Folgende: Eine Basisversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von AU$ 3.000,00 ist im Mietpreis enthalten. Die Selbstbeteiligung kann auf AU$ 1.000,00 gesenkt werden.

 

Die Selbstbeteiligung für Fahrer (Kunden) mit einem Alter von 25 Jahren und jünger beträgt AU$ 1.500,00 pro Schadensfall.

 

Nicht versichert sind Diebstahl des Fahrzeuges sowie Einbruch, Vandalismus und Feuer, Glasschäden (z.B. Risse in der Windschutzscheibe oder Scheinwerfer) und Dach- und Unterbodenschä­den, Schäden, die durch Überschlag entstehen, Schäden an Teilen, die nicht zum Fahrzeug gehören (z.B. Camping-Equipment, Dachgepäckträger, Dachzelte), bei Motorrädern zusätzlich Schäden an Gepäcksystemen und Koffern. Im Falle des Diebstahles des Fahrzeuges beträgt die maximale Haftung bei allen Versicherungsmöglichkeiten AUD 4.000,00.

 

Zum Erlöschen des Versicherungsschutzes kommt es, wenn bereits einer der folgenden Fälle eintritt:

 

-   Führen des Fahrzeuges durch den Kunden bzw. einen authorisierten Fahrer auf nicht befestig­ten (d.h. nicht geteerten) Straßen, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich ver­einbart. Führen des Fahrzeuges offroad, was einschließt, jedoch nicht beschränkt ist auf, Feuerwege, Strände, Sand, Feldwege und Waldwege, Felder und Weiden. Dies gilt nicht für 4WD-Fahrzeuge.

-   Wasserschäden, was einschließt, jedoch nicht beschränkt ist auf, im Wasser versenkte Fahr­zeuge, Fluss- und Bachdurchfahrten, Durchfahren von überfluteten Straßen, Strandfahrten.

-   Persönliches Eigentum. Es wird dringend empfohlen, persönliche Gegenstände nicht im Fahrzeug zu lassen und für den Verlust von bzw. Schaden an persönlichem Eigentum eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

-   Durch jedwede Zuwiderhandlung gegen die Geschäftsbedingungen bzw. den Mietvertrag. Der Kunde ist für alle hieraus entstehenden Schäden haftbar. Dies schließt Schäden verursacht durch mutwil­liges Fehlverhalten (z.B. sitzen, stehen oder gehen auf der Motorhaube oder dem Dach des Fahr­zeuges) sowie Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder anderen illegalen Substanzen ein.

-   Die Kosten für die Bergung und/oder Rückführung des Fahrzeuges, was einschließt, jedoch nicht beschränkt ist auf, ein Fahrzeug das steckengeblieben ist, im Wasser versunken ist oder verlassen wurde.

-   Der nicht korrekte Gebrauch von Kraftstoff (Benzin oder Diesel) oder von verunreinigtem Kraft­stoff. Der Kunde ist für alle hieraus entstehenden Schäden haftbar.

-   Die Kosten für die Wiederbeschaffung von Schlüsseln, die verloren gegangen sind oder die Kosten zur Wiedererlangung von im Fahrzeug eingeschlossenen Schlüsseln.

-   Externe Veränderungen: Sollten irgendwelche äußerlichen Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen werden und das Fahrzeug daher beschädigt werden, haftet der Kunde für alle hieraus entstehenden Kosten.

-   Dach- und Unterbodenschäden des Fahrzeuges.

-   Alle Schäden, die daraus entstehen, dass das Fahrzeug mit einem Tier kollidiert, während das Fahrzeug außerhalb von Ortschaften in der Zeit von und zwischen Abend- und Morgendämmerung gefahren wurde. Der Kunde haftet für alle hieraus entstehenden Kosten inklusive Bergungskosten.

-   Alle Abschleppkosten.

-   Das Fahrzeug darf nur mit der angegebenen maximalen Personenzahl gefahren werden. Sollten mehr Personen mit dem Fahrzeug befördert werden, übernimmt „BTA/CC“ keiner­lei Haftung und Verantwortung.

-   Führen des Fahrzeuges durch Fahrer, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, und/oder Fahrer, deren Führerschein eingezogen wurde, und/oder Fahrer, die einen Führerschein auf Probe besitzen, und/oder Fahrer, die nicht über eine für die Fahrzeugklasse gültigen Führer­schein verfügen.

Gesonderte Versicherungsoptionen gelten für geführte Touren.

 

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Rei­severtrages zu Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingun­gen.

 

 

11. Disclaimer

Änderungen der Ilustrationen und des Textes in jeder unser Publikationen, Broschüren oder auf der Website bleiben vorbehalten. Bei den abgebildeten Fahrzeugen handelt es sich nur um Beispiele der jeweiligen Fahrzeugmodelle. Es können Abweichungen zum tatsächlich gemiete­ten Fahrzeug auftreten.

 

 

Stand: 01.11.2009


 
     
 

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